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Normalwert
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Rechnungswesen
Normalmenge, bewertet zu einem Festpreis.
Vgl. auch Normalkosten.
Außenhandel
Wert einer Ware, anhand dessen festgestellt wird, ob die Ware bei Einfuhr in die EU zu gedumpten Preisen verkauft wird. Der Normalwert wird normalerweise anhand der Preise festgestellt, die im Ausfuhrland der Ware normalerweise von unabhängigen Abnehmern gezahlt werden. Sind brauchbare Preise dieser Art nicht vorhanden, kann der Normalwert subsidiär anhand der Kosten oder des Preises in einem vergleichbaren dritten Land bestimmt werden (Art. 2 EG-VO 384/96).
1. Zollrecht: Zollwert.
2. Umsatzsteuer: in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (und damit auch in der Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer) Bezeichnung für einige Unterarten der Mindestbemessungsgrundlage, vgl. Art. 77, 80 MWStSystRL.
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