Normalkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Normalgemeinkosten; aus den Istkosten größerer Zeiträume abgeleitete, d.h. vergangenheitsorientierte Durchschnittskosten, mit denen es möglich ist, regelmäßige, gleichmäßige Vorgabewerte herauszuarbeiten und einen Ausgleich von Schwankungen in der Kostenhöhe herzustellen.
Beispiel: Wagniskosten.
Vgl. auch Normalkostenrechnung.
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