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Kraftfahrzeugbesteuerung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Sonderbelastung der im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz), aufgrund verkehrs-, energie- und umweltpolitischer Ziele erhoben.
1. Besteuerung der Kraftfahrzeuge selbst durch Kraftfahrzeugsteuer: Steuer auf die Haltung eines Kfz, Berechnung zunehmend an umweltpolitischen Zielen orientiert.
2. Besteuerung der für die Kfz benötigte Treibstoffe: Bis 2006 Mineralölsteuer (seit 1930 neben der Kfz-Steuer erhoben), ab 2006 dann Belastung der Treibstoffe als Energieerzeugnisse im Rahmen der Energiesteuer – 3. Bei der Einkommen- und Lohnsteuer stellt sich die Frage, inwieweit die Benutzung eines Kfz für private Zwecke für einen Unternehmer eine Entnahme bzw. für einen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen kann und wie man diese Vorgänge ggf. in Geld bewertet: Ein-Prozent-Regelung.
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