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Komplementärgut

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gut, dessen Verwendung zwangsläufig oder gewöhnlich die Verwendung eines anderen Gutes bedingt, so dass sich beide im Absatz ergänzen und gegenseitig fördern (z.B. Briefpapier und Briefumschläge; Kugelschreiber und Kugelschreiberminen). Steigt der Preis des für den Ge- oder Verbrauch „primären” Gutes, so nimmt u.U. nicht nur die Nachfrage nach diesem Gut, sondern — in gleichem Maße — die Nachfrage nach allen Komplementärgütern ab (negative Kreuzpreiselastizität).

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