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Kreditbesicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sofern nicht blanko herausgelegt (s. Blankokredit), werden Kredite ganz oder teilweise durch Kreditsicherheiten unterlegt, um das Kreditrisiko für den Kreditgeber wirtschaftlich tragbar zu halten. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers soll der Verlust für das Kreditinstitut möglichst gering gehalten werden.
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