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Stufengründung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Sukzessivgründung, Zeichnungsgründung; Form der Gründung einer AG, bei der die Gründer nicht das gesamte Grundkapital (Aktien) übernehmen, sondern das Publikum durch Zeichnung von Aktienbeträgen mitwirken soll. Die Stufengründung widerspricht damit dem aktienrechtlichen Gründungsgedanken (§ 23 AktG) und ist insofern unzulässig. Aus diesem Grund wurde sie in Deutschland bereits mit der Aktienrechtsreform 1965 abgeschafft. Gegensatz: Einheitsgründung.

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