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Rauchen am Arbeitsplatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es war umstritten, ob nach geltendem Arbeitsrecht ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber besteht, vor Passivrauchen am Arbeitsplatz geschützt zu werden. Inzwischen enthält § 5 ArbStättV eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers und einen damit korrespondierenden Anspruch des Arbeitnehmers. Danach muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der Arbeitgeber hat ein Auswahlermessen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen. In Betracht kommen lüftungstechnische Mittel, die Trennung von rauchenden und nichtrauchenden Arbeitnehmern oder ein betriebliches Rauchverbot. Bei Betrieben mit Publikumsverkehr ist der Nichtraucherschutz eingeschränkt (§ 5 II ArbStättV).

    Der Arbeitgeber hat auch darauf zu achten, dass die rauchenden Arbeitnehmer Gelegenheit zum Rauchen haben. Es besteht aber kein Anspruch auf bezahlte Rauchpausen – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 1 BetrVG.

    Vgl. auch Ordnung des Betriebs.

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