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Rechenzentrum
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Charakterisierung
organisatorische Einheit, die Rechen- und Serviceleistungen zentralisiert anbietet und über leistungsfähige Computersysteme und Softwaresysteme verfügt.
Arten
1. Unternehmenseigene Rechenzentren: Eine Unternehmung kann ein oder mehrere Rechenzentren besitzen.2. Gemeinschaftsrechenzentrum: von mehreren Unternehmen gemeinsam errichtetes, betriebenes und genutztes Rechenzentrum; z.T. rechtlich selbstständige Firma (Outsourcing). Vielfach werden Programme gemeinsam erstellt und eingesetzt. Programmierer der Rechenzentren, u.U. auch Organisatoren, leisten den Benutzerfirmen Programmierungs- und Organisationsdienste. Gemeinschafts-Rechenzentren werden auch von Fach- und Prüfungsverbänden für die Mitgliedsfirmen unterhalten (z.B. DATEV).
3. Lohnarbeitsrechenzentren bzw. Servicerechenzentren: selbstständige Unternehmen, die ihre (oft speziellen) Leistungen (z.B. zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, Fakturierung etc.) Unternehmen und Organisationen anbieten. Die Daten werden (überwiegend) über Datenübertragungswege an das Rechenzentrum übertragen oder noch beim Rechenzentrum auf Datenträger angeliefert.
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