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Revision von Strafvollstreckungskammer vom 24.11.2009 - 16:08
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Strafvollstreckungskammer
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bei den Landgerichten gebildete Kammern, die zuständig sind für gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßregeln (vgl. näher die §§ 462 a ff. StPO).
Besetzung: I.d.R. ein Berufsrichter; in bes. schwierigen Fällen drei Berufsrichter (§ 78 b GVG).
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