Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schleichbezug vom 19.02.2018 - 17:02
Schleichbezug
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein gewerblicher Abnehmer, der seine fehlende Verbrauchereigenschaft gegenüber dem Anbieter verschleiert und sich dadurch Waren oder Dienstleistungen erschleicht, handelt grundsätzlich unlauter (§ 4 Nr. 3, Nr. 10 UWG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon