Zitierfähige Version
Periodengemeinkosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Kosten, die sich einer bestimmten Abrechnungsperiode (z.B. Monat) nicht exakt zurechnen lassen, weil sie nur für mehrere dieser Abrechnungsperioden (z.B. für ein Quartal) gemeinsam als Einzelkosten zu erfassen sind, z.B. Miete aus einem nur vierteljährlich kündbaren Mietvertrag.
Gegensatz: Periodeneinzelkosten.
2. Zu unterscheiden: a) Gemeinkosten einer von vornherein festliegenden, „geschlossenen” Zahl von Perioden gleicher Länge (z.B. Fünfjahresvertrag); b) Gemeinkosten in Bezug auf eine noch „offene” Zahl von Perioden (z.B. Anschaffungsausgaben für eine Maschine in Bezug auf die einzelnen Monate).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon