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Splitbuchung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der EDV-Buchführung Bezeichnung für gleichzeitige Buchungen mehrerer Beträge im Soll und/oder im Haben (zusammengesetzte Buchungssätze, z.B. Forderungen 119 Euro an Umsatzerlöse 100 Euro und Umsatzsteuerschuld 19 Euro). Die Buchung der Umsatzsteuer wird meist programmgesteuert automatisch gesplittet (eingegeben wird z.B. Forderungen an Umsatzerlöse 119 Euro, gebucht wird jedoch automatisch an Umsatzerlöse 100 Euro und an Umsatzsteuerschuld 19 Euro).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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