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Preisstatistik

Definition: Was ist "Preisstatistik"?

Teilgebiet der Wirtschaftsstatistik, im Wesentlichen durchgeführt durch das Statistische Bundesamt auf Grundlage des Gesetzes über die Preisstatistik vom 9.8.1958, zuletzt geändert am 19.12.1997 (BGBl I 3158).

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Erhebung
    2. Auswertung
    3. Verwertung
    4. Darstellung

    Teilgebiet der Wirtschaftsstatistik, im Wesentlichen durchgeführt durch das Statistische Bundesamt (StBA) auf Grundlage des Gesetzes über die Preisstatistik vom 9.8.1958, zuletzt geändert am 19.12.1997 (BGBl I 3158).

    Erhebung

    1. Eine primärstatistische Erfassung von Preisen ist nur repräsentativ für einzelne Waren und Dienstleistungen an einzelnen (typischen) Märkten und im Warenverkehr zwischen häufig miteinander kontrahierenden Marktpartnern möglich. Die Auswahl bestimmt sich danach,
    (1) welche Bedeutung die jeweiligen Preise für das volkswirtschaftliche Preisniveau als Ganzes haben,
    (2) an welchen Märkten Preisbewegungen am deutlichsten gesamtwirtschaftliche Wandlungen, bes. in Bezug auf konjunkturelle Schwankungen oder bez. des Geldwertes, aufzeigen.

    2. Eine sekundärstatistische Erfassung von Preisbewegungen kann durch Auswertung von Preislisten, Kurszetteln, Versandkatalogen etc. erfolgen.

    3. Je nach der Fragestellung erfolgt der „Preisschnitt” im Kreislaufsystem unter dem Gesichtspunkt des Erzeugers, des Abnehmers oder des letzten Verbrauchers. Zwischen Erzeuger- und Abnehmerkreisen besteht keine Identität, u.a. weil Einkaufspreise aus Warenbezirken von inländischen Erzeugern oder ausländischen Lieferanten zusammengesetzt sein können, aber auch wegen unterschiedlicher Konditionen für einzelne Abnehmergruppen.

    Auswertung

    (der gewonnenen Einzelpreise oder Ortsdurchschnitte): 1. Durch Bekanntgabe der Ursprungswerte, die (gewichtet nach der jeweiligen Bedeutung der Märkte für den Durchschnittspreis der Volkswirtschaft) als „Originalpreise” ausgewiesen werden und damit der Reihenzerlegung (Saisonschwankungen etc.) bes. zugängig sind.

    2. In Messzahlen oder Indexzahlen, die wegen des Erhebungsverfahrens und der für die Veröffentlichung absoluter Preise notwendigeren größeren Auswahl von Einzelpreisen einen zuverlässigeren Ausdruck der Preisentwicklung bieten.

    Verwertung

    Die Ergebnisse der amtlichen Statistik über die Preise können im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Statistik und der Marktbeobachtung zum Zwecke der Kostenkontrolle und Konjunkturanalyse sowie zur Orientierung der Absatzpolitik genutzt werden; Vergleich der vom eigenen Unternehmen gezahlten und erzielten Preise mit den Veränderungen der Indizes. Für volkswirtschaftliche Entscheidungen dient die Preisstatistik zur Information sämtlicher Marktpartner, aber auch der für die Wirtschafts- und Währungspolitik verantwortlichen Behörden und Regierungsstellen, über die Entwicklung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zeitablauf, Veränderungen im Preisgefüge für einzelne Teilbereiche oder über Preisverschiebungen auf den In- und Auslandsmärkten (Kaufkraftparität).

    Darstellung

     

    Die Ergebnisse der Preisstatistik können in Form von Durchschnittspreisen und Messziffern oder Indizes (Preisindex) dargestellt werden. Zentrale vom Statistischen Bundesamt bereitgestellte preisstatistische Daten sind Informationen zu den Verbraucherpreisen (v.a. Verbraucherpreisindex, Harmonisierter Verbraucherpreisindex) und zu den Handelspreisen (z.B. Index der Einzelhandelspreise, Index der Großhandelspreise) sowie zu ausgewählten Erzeugerpreisen, Preisen im Außenhandel und für Bauleistungen. Die Veröffentlichung erfolgt bspw. in Fachserie 17 des Statistisches Bundesamts.

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