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Revision von Steuermessbetrag vom 17.09.2009 - 13:43
Steuermessbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bemessungsgrundlage bei den Realsteuern. Der Steuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahl auf die Besteuerungsgrundlage (bei der Gewerbesteuer: Gewerbeertrag; bei der Grundsteuer: Einheitswert). Der Steuermessbetrag wird durch Steuermessbescheid festgesetzt.
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