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Revision von Outright-Offenmarktgeschäfte vom 10.06.2009 - 17:29
Outright-Offenmarktgeschäfte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Käufe und Verkäufe von langfristigen Wertpapieren durch die Zentralbank mit geldpolitischem Ziel. Die Deutsche Bundesbank hat Outright-Offenmarktgeschäfte sporadisch und in begrenztem Umfang bis zur Einführung von Wertpapierpensionsgeschäften getätigt. Dabei hat sie sich auf Käufe und Verkäufe von öffentlichen Anleihen beschränkt.
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