Direkt zum Inhalt

Ombudsmann

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Bankwesen: Bezeichnung für die von den Mitgliedern des Bundesverbandes Deutscher Banken berufenenen Schlichter, die bei strittigen Geschäftsvorfällen zwischen Kunde und Bank bei Bedarf eine außergerichtliche Schlichtung herbeiführen sollen.

    Vgl. auch Kundenbeschwerdestelle, Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank.

    2. Ombudsmann der EU: Europäischer Bürgerbeauftragter.

    3. Versicherungswesen: Versicherungsombudsmann.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com