Direkt zum Inhalt

Sparer-Freibetrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Einkommensteuerrechts. Ein Freibetrag von 750 Euro bei Einzelveranlagung ( 1.500 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten), der bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten zu berücksichtigen ist (§ 20 IV EStG). Durch die Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 wurde der Sparer-Freibetrag durch einen Sparer-Pauschbetrag (§ 20 IX EStG) ersetzt. Dieser beläuft sich auf 801 Euro bei Einzelveranlagung (1.602 bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) und wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Werbungskosten abgezogen; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist damit ausgeschlossen.

    Betreffend Sparer-Freibetrag vgl. auch Kapitalertragsteuer.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com