Zitierfähige Version
- Revision von Pflichteinlage vom 19.02.2018 - 16:53
- Revision von Pflichteinlage vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Pflichteinlage vom 26.02.2013 - 09:59
- Revision von Pflichteinlage vom 13.09.2010 - 15:37
- Revision von Pflichteinlage vom 02.10.2009 - 08:38
- Revision von Pflichteinlage vom 08.06.2009 - 11:30
Pflichteinlage
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Es handelt sich um einen im Sprachgebrauch (vom Gesetz nicht verwendet) verwandten Begriff der Einlage, zu der sich der Kommanditist seinen Mitgesellschaftern gegenüber im Innenverhältnis verpflichtet hat. Für die etwaige persönliche Haftung gegenüber Gläubigern der KG (Außenverhältnis) entscheidend (persönlich haftender Gesellschafter) ist die Einlage, die nach §§ 171 I, 162 I HGB im Handelsregister veröffentlicht ist (Haftsumme). Pflichteinlage und Haftsumme können identisch sein. Oft aber verpflichten sich Kommanditisten im Innenverhältnis weitergehend, als sie nach außen haften wollen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon