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Schulungs- und Bildungsveranstaltung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Veranstaltung, die erforderliche Kenntnisse für die Betriebsrats- oder Personalratsarbeit vermittelt (§ 37 VI BetrVG, 46 BPersVG). Der Betriebsrat kann durch Beschluss Betriebsratsmitglieder (Betriebsrat) in angemessenem Umfang zu solchen Veranstaltungen entsenden. Kriterium dafür ist, dass die vermittelten Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als Betriebsrat unerlässlich oder erforderlich sind. In dem Fall hat der Arbeitgeber die Schulungskosten und den Entgeltausfall zu erstatten. Gewerkschaftliche Schulungen über allg. gewerkschaftliche Themen, kirchliche, kulturelle, staatsbürgerliche oder parteipolitische Veranstaltungen lösen keinen Befreiungsanspruch des Betriebsratsmitglieds und keine Erstattungspflichten des Arbeitgebers aus.
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