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Revision von Schaufenstermiete vom 16.02.2018 - 15:37
Schaufenstermiete
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einmalige oder laufende Geldzahlungen, v.a. an den Facheinzelhandel, für die Nutzung des Werbemittels Schaufenster; gilt als den Leistungswettbewerb im Handel gefährdende Praktik.
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