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Riester-Rente
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1. Begriff: Oberbegriff für die staatlich geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge (Alterssicherung, Kapitaldeckungsverfahren), die im Zuge der Rentenreform 2001 eingeführt wurde (Rentenreform).
2. Merkmale: Förderberechtigt sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichten, Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie weitere Personengruppen. Die staatliche Förderung ist auf staatlich zertifizierte Altersvorsorgeprodukte beschränkt. Die Förderung erfolgt entweder in Form eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs oder über jährliche Grundzulagen (derzeit 154 Euro) sowie Kinderzulagen (bislang 185 Euro, für Geburten ab 2008 300 Euro pro Kind). Der Anspruch auf maximale Förderung besteht erst, wenn ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens angelegt wird. Die Zulage wird auf den Mindesteigenbeitrag angerechnet.
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