Zitierfähige Version
Sattelschlepper
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Fahrzeuge mit bes. Einrichtung für aufzusattelnde Anhänger, die auf diese Weise auf dem ziehenden Fahrzeug lasten ( § 2 Nr. 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Ein weiterer Anhänger darf aber nicht mitgeführt werden (§ 32a StVZO).
Aufgesattelte Anhänger werden im Straßenverkehrsrecht, z.B. hinsichtlich der Vorschriften über die Personenbeförderung, als Lastkraftwagen (Lkw) behandelt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon