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Personalfragebogen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Einstellungsfragebogen; formularmäßig gefasste Zusammenstellung von durch den Bewerber auszufüllenden oder zu beantwortenden Fragen, die dem Arbeitgeber Aufschluss über die Person, Kenntnisse und Fertigkeiten des Befragten geben soll.
Personalfragebögen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats (§ 94 I BetrVG). Kommt eine Einigung über den Inhalt des Personalfragebogens nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle, deren Spruch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.
Personalfragebögen dürfen vom Arbeitnehmer bzw. Bewerber persönliche Angaben nur insoweit erfragen, als die Persönlichkeitssphäre des Arbeitnehmers dabei gewahrt bleibt; z.B. hat der Arbeitgeber das Recht, einen Bewerber nach Vorstrafen zu fragen, die für die Ausübung der Position von Bedeutung sind (Offenbarungspflicht).
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