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Revision von Recht vom 08.06.2009 - 10:42
Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung.
2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch.
Vgl. auch Institution.
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