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Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gesamtheit der Rechtsnormen, die in der Rechtsgemeinschaft gelten, die Rechtsordnung, auch objektives Recht genannt.

    2. Die vom Recht gewährte, in einem subjektiven Recht verkörperte Machtbefugnis oder Berechtigung, der Anspruch aufgrund einer Anspruchsgrundlage.

    Vgl. auch Institution.

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