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Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 17.07.2009 - 12:08
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 19.02.2018 - 17:07
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 28.02.2013 - 14:54
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 12.01.2010 - 08:48
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 17.07.2009 - 12:08
- Revision von Sondergerichtsbarkeit vom 08.06.2009 - 10:42
Sondergerichtsbarkeit
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gerichte, die eine beschränkte Gerichtsbarkeit für besondere Sachgebiete ausüben (Sondergerichte). Durch Art. 101 II GG zugelassen, wenn sie durch Gesetz errichtet worden sind.
Beispiele: Arbeitsgerichte, ärztliche Berufsgerichte, Schifffahrtsgerichte.
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