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Steuerinländer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eine nicht amtliche Bezeichnung für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen. Gemeint sind solche Personen, die aus Sicht der Steuergesetze als Inländer behandelt werden. Das sind v.a. alle diejenigen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 I EStG). Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nach dem dt. Steuerrecht nicht an; deshalb sind auch Ausländer mit dt. Wohnsitz aus der Sicht der Fachsprache als Steuerinländer zu bezeichnen.
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