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Stab
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Element der Aufbauorganisation; eine organisatorische Einheit, die nur indirekt durch Unterstützung einer Instanz zur Lösung der Unternehmungsaufgabe beiträgt, v.a. bei Vorbereitung und Kontrolle der Entscheidungen der Instanz. Die Aufgabe ist genereller (Stabsgeneralist, z.B. Direktionsassistent) oder spezieller (Stabsspezialist, z.B. Stab für Rechtsangelegenheiten) Art.
Bei multipersonalen Stäben können Stabsstellen auch mit Weisungsbefugnissen, allerdings nur für den Bereich der Stabsabteilung, ausgestattet sein.
Vgl. auch Stab-Linienorganisation.
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