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Revision von Restwaren vom 06.02.2013 - 11:40
Restwaren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Lagerbestände bei Produzenten oder Handelsbetrieben, die i.d.R. zu normalen Preisen nicht mehr verkauft werden können. Sonderveranstaltungen, auf denen Restwaren verkauft werden, sind entgegen alter Rechtslage wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig, es sei denn, die Veranstaltung wird in irreführender Weise beworben.
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