Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 28.02.2013 - 09:15
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 02.10.2009 - 11:11
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 10.06.2009 - 17:29
- Revision von Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB vom 15.05.2008 - 11:16
Spitzenrefinanzierungsfazilitäten des ESZB
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fazilität, mit der sich die monetären Finanzinstitute (MFI) gegen die Verpfändung von Sicherheiten (Kategorie 1 und Kategorie 2) über Nacht Liquidität bei den nationalen Zentralbanken als ausführende Organe der EZB beschaffen können. Der Spitzenrefinanzierungssatz ist die Verzinsung dieses Kredits.
Vgl. auch Geldpolitik.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon