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Revision von Staatshaftung vom 19.10.2017 - 17:47
Staatshaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die unmittelbare Haftung des Staates für rechtswidriges Handeln seiner Amtswalter in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Seit der Föderalismusreform I gehört die Staatshaftung zur konkurrierenden Gesetzgebung (Art.74 I Nr. 25 GG).
Vgl. auch Amtshaftung.
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