Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Rücklieferung vom 15.02.2018 - 14:57
Rücklieferung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umsatzsteuerrechtlich der Rückkauf einer verkauften Ware oder eines Teils davon oder Rücklieferung von Abfällen oder Nebenerzeugnissen an den Verkäufer, der dem Käufer Waren zur Verarbeitung lieferte. Es liegen jeweils zwei Lieferungen vor, die der Umsatzsteuer unterliegen.
Anders: Rückgabe.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon