Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von positives Interesse vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von positives Interesse vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von positives Interesse vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von positives Interesse vom 28.02.2013 - 15:10
- Revision von positives Interesse vom 01.04.2010 - 09:45
- Revision von positives Interesse vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von positives Interesse vom 14.05.2008 - 10:26
positives Interesse
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfüllungsinteresse; Begriff des Bürgerlichen Rechts hinsichtlich Schadensersatz. Dem Gegner ist zu ersetzen, was er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gehabt haben würde.
Vgl. auch Interesse.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon