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Revision von Rügepflicht vom 08.06.2009 - 11:30
Rügepflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es handelt sich um eine besondere Obliegenheit des Käufers. Rügepflicht besteht u.U. beim Handelskauf zur Erhaltung der Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.
Vgl. auch Mängelrüge, Mängelanzeige.
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