Rügepflicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es handelt sich um eine bes. Obliegenheit des Käufers. Rügepflicht besteht u.U. beim Handelskauf zur Erhaltung der Ansprüche aus der Sachmängelhaftung.
Vgl. auch Mängelrüge, Mängelanzeige.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Rügepflicht
ausgehend