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Steuerrechtfertigungslehre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Lehre zur Begründung der Erhebung von Steuern. Die St. geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus.
Arten:
(1) Äquivalenztheorie (auf dem Äquivalenzprinzip aufbauende St.; Interessentheorie);
(2) Assekuranztheorie (auf dem Assekuranzprinzip aufbauende St.);
(3) Opfertheorien. (Leistungsfähigkeitsprinzip; ability-to-pay) – St. und Steuertheorie werden i.d.R. synonym verwendet.
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