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Revision von Schadenabwendung vom 03.02.2010 - 10:43
Schadenabwendung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um den Eintritt eines bevorstehenden Versicherungsfalls zu verhindern. Zur Schadenabwendung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht). Die (angemessenen) Kosten der Schadenabwendung werden vom Versicherer ersetzt.
Vgl. auch Schadenverhütung.
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