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Revision von Prohibitivzoll vom 08.06.2009 - 14:00
Prohibitivzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
jener Zollsatz, bei dem die Importe des betreffenden Gutes wegen der extremen Zollbelastung zum Erliegen kommen. Wirkt faktisch wie ein Einfuhrverbot.
Vgl. auch Protektionismus, Zoll.
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