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Senioritätsentlohnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Eine für den Unternehmer kostengünstigere Alternative zur Zahlung von Effizienzlöhnen. Gemäß dem Modell der Senioritätsentlohnung erhält der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Betriebszugehörigkeit einen Lohnsatz unterhalb seines Wertgrenzproduktes; mit zunehmender Dauer nimmt der Lohnsatz jedoch stärker zu als das Wertgrenzprodukt und übersteigt dieses schließlich für den Zeitraum bis zum Ende des Erwerbsprozesses. Auf das gesamte Erwerbsleben bezogen gleichen sich Einkommen und Produktivität jedoch aus, d.h., dass sich die auf den Einstellungszeitpunkt abdiskontierten und über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufsummierten Lohnsätze und Produktivitäten exakt entsprechen (vgl. Abbildung „Senioritätsentlohnung - Alters-Einkommens-Profil und Wertgrenzproduktivität”).
2. Folgen: Damit kann der Gegenwartswert aller Lohnzahlungen durchaus dem markträumenden Niveau entsprechen. Aufgrund dieser speziellen Konstruktion der Entlohnung im Zeitverlauf ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Anreiz, seine Leistungsintensität mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht absinken zu lassen bzw. seine Fluktuationsneigung einzuschränken. Er würde im Fall seines Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze zu jedem Zeitpunkt dem Unternehmer einen Teil des bislang erworbenen, aber noch nicht ausgezahlten Einkommensanspruchs schenken. Hier erfährt das Senioritätsprinzip seine rationale Begründung auf der Arbeitsangebotsseite: Mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer steigt der auch bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen in Kauf zu nehmende Einkommensverlust, da der Arbeitnehmer in der neuen Beschäftigung wiederum den niedrigeren Einstiegslohn erhält. Dies sichert die Leistungsabgabe, erhöht die Betriebstreue und verringert die Kündigungswahrscheinlichkeit der Arbeitnehmer.
Vgl. auch Arbeitsmarkttheorien.
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