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Begriff des Urheberrechts.
1. Anführung (Kleinzitat) einzelner Stellen a) eines Werkes nach Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk; b) eines Werkes der Musik nach Erscheinen in einem selbstständigen Werk der Musik.
2. Aufnahme (Großzitat) einzelner Werke nach dem Erscheinen in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts.
3. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Zitats ist in einem durch den Zweck gebotenen Umfang unentgeltlich zulässig (§ 51 UrhRG).
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