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Revision von Übertragungsgewinn vom 30.06.2009 - 17:25
Übertragungsgewinn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Unterschiedsbetrag, der sich ergibt aus der Gegenüberstellung der Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter mit deren Teilwerten bzw. gemeinen Werten.
2. Steuerliche Behandlung: Umwandlung, Verschmelzung.
Anders: Übernahmegewinn.
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