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- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 13.06.2013 - 09:22
- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsombudsmann e.V. vom 03.02.2010 - 10:32
Versicherungsombudsmann e.V.
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1. Begriff: Der Ombudsmann ist eine ursprünglich in Skandinavien entstandene Institution, die sich Bürger- und Verbraucherinteressen widmet. In Deutschland ist der Versicherungsombudsmann e.V. eine von der Versicherungswirtschaft eingerichtete, für Verbraucher kostenfrei arbeitende Beschwerde- und Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern bzw. zwischen Bürgern und Versicherungsvermittlern.
2. Ziele: Mit der Einrichtung des Ombudsmanns verfolgt die Versicherungswirtschaft zwei Ziele: Zum einen den Verbraucherschutz und zum anderen das Bemühen, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Kunden möglichst außergerichtlich beizulegen.
3. Aufgaben und Wirkungen: Der Versicherungsombudsmann e.V. überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer. Er ist in seiner Amtsausübung unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Die Entscheidung des Versicherungsombudsmann e.V. ist für den Versicherer bindend, wenn der Beschwerdewert 5.000 Euro nicht übersteigt. Für den Versicherungsnehmer besteht keine Verpflichtung, den Rat des Versicherungsombudsmanns e.V. anzunehmen. Die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche ggf. später auf dem Klageweg zu verfolgen, ist von einer Tätigkeit des Versicherungsombudsmanns e.V. nicht betroffen.
4. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: Jeder Versicherungsnehmer bzw. Bürger, der eine Meinungsverschiedenheit mit seinem Versicherer oder mit einem Versicherungsvermittler hat, kann sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden. Dafür müssen aber grundsätzlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: a) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist noch nicht im Wege eines Beschwerdeverfahrens eingeschaltet und
b) es ist noch kein Gerichtsverfahren anhängig.
5. Typen: Im Versicherungsbereich sind zwei Schlichtungsstellen eingerichtet und vom Bundesministerium für Justiz als solche anerkannt worden, die beide ihren Sitz in Berlin haben. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung können sich Kunden an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Für alle übrigen privaten Versicherungen außer der Kreditversicherung ist der „Versicherungsombudsmann e.V.“ zuständig.
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