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Wohnungsstatistik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Teil der amtlichen Statistik über die Wohnsituation. Gemeinsame Rahmenbedingungen für die Erhebung von Daten zu Bevölkerung und Wohnsituation werden in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen festgelegt. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, gemäß einem festgelegten Merkmalskatalog im Jahr 2011 Daten an die EU zu liefern. Dieser gemeinsame Merkmalskatalog sichert die Vergleichbarkeit der Daten aus dem Zensus 2011. Die Verfügbarkeit von regelmäßig erhobenen Informationen die Wohnungssituation betreffend sind neben Daten über die Bevölkerung inklusive sozialer und wirtschaftlicher Merkmale Grundlage für bspw. sozialpolitische Entscheidungen.
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