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Revision von Teilhaber vom 17.09.2009 - 13:44
Teilhaber
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitinhaber einer Personengesellschaft, der mit einem Geschäftsanteil, ausgewiesen auf Kapitalkonto, am Gesellschaftsvermögen und Erfolg (Gewinn oder Verlust) beteiligt ist.
Steuerliche Behandlung: Mitunternehmer.
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