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Revision von Wohnsitzstaat vom 17.09.2009 - 13:51
Wohnsitzstaat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff des Außensteuerrechts für den Staat, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Im Wohnsitzstaat unterliegt der Steuerpflichtige i.d.R. der unbeschränkten Steuerpflicht.
Gegensatz: Quellenstaat.
2. Im internationalen Steuerrecht manchmal, v.a. im Sprachgebrauch der älteren Literatur, unkorrekt (vereinfachend) verwendet für: Ansässigkeitsstaat.
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