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Zollhoheit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Recht des Bundes bzw. nach Übertragung der Hocheitsrechte auf die Europäische Union der EU zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet insbesondere für vorgeschobene dt. Zollstellen einschließlich ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet.

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