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Wagniskapital
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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bezeichnet Eigenkapital, welches in neu gegründete Unternehmen eingelegt wird. Mit der Finanzierung neu gegründeter Unternehmen geht oftmals ein erhöhtes Risiko einher, weshalb die klassische fremdkapitalbasierte Bankfinanzierung weniger häufig Anwendung findet. Der Begriff Wagniskapital(beteiligung) wurde im Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) aus dem Jahre 2008 geregelt. Das WKBG wurde durch Gesetz vom 18.12.2013 (BGBI S. 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 aufgehoben.
Die Begriffe Wagniskapital und Venture-Capital werden zwar überwiegend synonym genutzt, jedoch findet Venture-Capital auch eine umfassendere Verwendung, da der Begriff nicht nur auf Maßnahmen, die unter das WKBG fielen, beschränkt ist.
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