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Teledienste

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des 2007 außer Kraft getretenen Teledienstegesetzes (TDG), v.a. Angebote
    (1) im Bereich der Individualkommunikation (Telebanking, Datenaustausch);
    (2) zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung im Vordergrund steht (Datendienste z.B. Verkehrs-, Wetter- oder Börsendaten);
    (3) zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze;
    (4) zur Nutzung von Telespielen und
    (5) von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeiten (§ 2 TDG). Regelungen jetzt im Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I S. 179) m.spät.Änd.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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