Teledienste
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des 2007 außer Kraft getretenen Teledienstegesetzes (TDG), v.a. Angebote
(1) im Bereich der Individualkommunikation (Telebanking, Datenaustausch);
(2) zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung im Vordergrund steht (Datendienste z.B. Verkehrs-, Wetter- oder Börsendaten);
(3) zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze;
(4) zur Nutzung von Telespielen und
(5) von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeiten (§ 2 TDG). Regelungen jetzt im Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I S. 179) m.spät.Änd.
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