Teledienstedatenschutzgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes. Abgelöst durch das Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I 179) m.spät.Änd. Es galt für den Schutz personenbezogener Daten bei Telediensten im Sinn des Teledienstegesetzes (TDG) und enthielt Grundsätze für die Verarbeitung solcher Daten, datenschutzrechtliche Pflichten des Diensteanbieters, Regelungen über die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten sowie ein Auskunftsrecht des Nutzers.
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